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GEBÜHRENBREMSE

Gebührenbremse

Gute Nachrichten für alle Einwohner:innen der Stadt Judenburg: Die Gebührenbremse reduziert die Abfallgebühr im September.

Der Nationalrat hat als inflationsdämpfende Maßnahme das Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse erlassen. Durch die sogenannte „Gebührenbremse“ sollen auch die inflationsbedingten Steigerungen bei den Benützungsgebühren der Gemeinden für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr ermäßigt werden. 
Im Rahmen der Umsetzung der Gebührenbremse hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Judenburg in seiner Sitzung vom 27.06.2024 in Entsprechung der erlassenen Richtlinien und unter Berücksichtigung verwaltungsökonomischer Aspekte beschlossen, die auf Judenburg entfallenden Budgetmittel der Gebührenbremse in der Höhe von € 160.635,- über den Gebührenbereich „Abfallentsorgung“ abzuwickeln, da alle in den Haushalten registrierten Personen berücksichtigt werden und somit alle Einwohner:innen zu gleichen Teilen von der Gutschrift profitieren. 

 

Wie kommen nun Judenburgerinnen und Judenburger in den Genuss der Gutschrift?

Die Stadtwerke Judenburg AG wurde beauftragt, die Förderung über den Gebührenbereich „Abfallentsorgung“ abzuwickeln. Im Klartext heißt das, dass sich die Gebührenbremse bei der Vorschreibung für September 2024 mit einer dementsprechenden Kostenreduzierung bemerkbar macht.
Bei SEPA-Lastschriften vermindert sich der Einzug automatisch und ist am Kontoauszug durch die Information „TZB 09/24 abz. Gebührenbremse Land“ beim Verwendungszweck ersichtlich. Bei Zahlung per Erlagschein wird die Gutschrift extra ausgewiesen und der einzuzahlende Betrag dementsprechend reduziert
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