Meldeservice
MELDEPFLICHT
Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden bzw. sich von der alten Adresse abzumelden. Eine Ummeldung aufgrund einer Namens- oder Staatsbürgerschaftsänderung ist innerhalb von drei Monaten bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Falls der Verdacht besteht, dass jemand seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist, ist der Unterkunftgeber verpflichtet, dies der Meldebehörde binnen 14 Tagen mitzuteilen.
- denen nicht länger als 2 Monate unentgeltlich Unterkunft gewährt wird
- die als Minderjährige in Kinder-, Schüler-, Jugend- oder Sportheimen untergebracht sind (u.a.)
WO UND WANN KANN MAN SICH AN-, UM- ODER ABMELDEN?
Im Stadtamt Judenburg, Bürgerservice & Meldeamt, Erdgeschoss, Zimmer Nr.: 001
Mo & Do: 8:00-17:00 Uhr, Di, Mi u. Fr: 8:00-12:00 Uhr; andere Termine nach telefonischer Vereinbarung
WIE UND WO DIE MELDUNG ERFOLGEN MUSS
Eine An-, Um- oder Abmeldung kann
- persönlich durch die/den Meldepflichtige/n
- durch Dritte (Boten) mit den Originaldokumenten der/des Meldepflichtigen oder beglaubigten Kopien dieser Dokumente
- oder per Post mit beglaubigten Kopien der Dokumente der/des Meldepflichtigen erfolgen.
Anmeldungen per FAX oder via Internet sind derzeit gesetzlich nicht möglich. Nach vollzogener Meldung wird darüber eine Bestätigung ausgestellt.
WELCHE DOKUMENTE WERDEN BENÖTIGT?
- Bei Anmeldungen das ausgefüllte Meldezettel-Antragsformular.
- Bitte beachten: Bei Haupt- oder Untermieten wird die Unterschrift des/der Unterkunftgebers/in auf diesem Formular unbedingt benötigt.
- Ein Identitätsnachweis, aus dem Familien- und Vorname sowie der Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit der/des Meldepflichtigen hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde).
DER NEUE MELDEZETTEL
Natürlich kann der Meldezettel auch gleich hier ausgedruckt und verwendet werden. Bitte immer auch die Rückseite mit ausdrucken!
DAS ZENTRALE MELDEREGISTER (ZMR)
MELDEAUSKÜNFTE
HAUSEIGENTÜMERAUSKUNFT
SANKTIONEN BEI VERLETZUNG DER MELDEPFLICHT
KONTAKT: Wahl- und Meldeamt

A- 8750 Judenburg
Hauptplatz 1
Tel.: +43 3572 83141
E-Mail: post@judenburg.gv.at
Bankverbindung
IBAN: AT02 1200 0100 1080 5306
BIC: BKAUATWWXXX
BÜRGERSERVICE
Mo und Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
AMTSSTUNDEN
Mo und Do: 8:00 - 11:30 und 15:00 - 17:00 Uhr
Di, Mi, Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Immer am aktuellsten Informationsstand!
Unser Infoservice liefert Ihnen, in periodischen Abständen, Informationen rund um das Geschehen in Judenburg.
