Erläuterung zum Antrag zur Erlangung einer Förderung
für Kultur- und Sportvereine sowie sonstige Institutionen
Das Ansuchen liegt in einem interaktiven pdf-Format vor, kann am PC ausgefüllt, unterschrieben, gespeichert, gedruckt,
- auf dem Postweg,
- persönlich oder
- per E-Mail post@judenburg.gv.at
an die Stadtgemeinde Judenburg übermittelt werden.
Für eine eventuelle Gewährung einer Subvention ist ein Subventionsansuchen erforderlich.
Es gibt drei Möglichkeiten für ein Subventionsansuchen:
1. Basis/Jahressubvention
Jeder Verein, der den Kriterien eines Vereines im öffentlichen Interesse entspricht, hat die Möglichkeit, eine Grundsubvention zu erhalten.
Erforderlich:
Entsprechendes Subventionsansuchen unter Beilage des vollständig ausgefüllten Ansuchens
bis spätestens 15.8. des laufenden Jahres.
2. Projekt/Einzelsubvention
Jeder Verein hat die Möglichkeit, einmalig pro Jahr, auch zusätzlich zur Basissubvention, um eine projektbezogene Subvention anzusuchen. (Z.B. größere Sanierungsmaßnahmen einer Sportstätte, außerordentliche Kulturveranstaltung, Teilnahme an einem stadtbezogenen Projekt udgl.)
Erforderlich:
Entsprechendes Subventionsansuchen unter Beilage des vollständig ausgefüllten Ansuchens bis spätestens 3 Monate vor der Durchführung des laufenden Jahres.
3. Fördervertrag (mehrjährig)
Bei größeren Subventionsbeträgen oder auch ständig wiederkehrenden größeren Ausgaben (wie z.B. Erstellung eines Kulturprogramms, Dachverbände udgl.) besteht die Möglichkeit, einen Fördervertrag mit der Stadtgemeinde abzuschließen. Dieser kann für mehrere Jahre abgeschlossen werden.
Erforderlich:
Entsprechendes Subventionsansuchen unter Beilage des vollständig ausgefüllten Ansuchens bis spätestens 15.8. des laufenden Jahres
Wichtig ist der Zeitpunkt.
Nach der Abgabefrist einlangende Ansuchen können in keinen Fall für die Basissubvention, aber auch nicht für längerfristige Förderverträge berücksichtigt werden.
Bei projektbezogenen Förderungen ist spätestens 3 Monate vor Durchführung um eine Subvention anzusuchen.

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