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Für die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweis werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung und beantragen einen Staatsbürgerschaftsnachweis für
    • sich selbst.
      • Sie sind ledig und ehelich geboren
        • Ihre Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde der Eltern
        • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
      • Sie sind ledig und unehelich geboren
        • Ihre Geburtsurkunde
        • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
      • Sie sind ledig und durch spätere Eheschließung Ihrer Eltern legitimiert
        • Ihre Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde der Eltern
        • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
      • Sie sind verheiratet, geschieden oder verwitwet
        • Ihre Geburtsurkunde
        • alle Heiratsurkunden
        • Ihren alten Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Ihr Kind,
      • das vor dem 1. September 1983 ehelich geboren ist
        • Geburtsurkunde des Kindes
        • Heiratsurkunde der Kindeseltern
        • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindesvaters
      • das am bzw. nach dem 1. September 1983 ehelich geboren ist
        • Geburtsurkunde des Kindes
        • Heiratsurkunde der Kindeseltern
        • Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteils
      • unehelich geboren ist
        • Geburtsurkunde des Kindes
        • Staatsbürgerschaftsnachweis der Kindesmutter
      • durch spätere Eheschließung der Eltern legitimiert ist
        • Geburtsurkunde des Kindes
        • Heiratsurkunde der Kindeseltern
        • die Staatsbürgerschaftsnachweise der Kindeseltern, allenfalls früher ausgestellte Staatsbürgerschaftsnachweise des Kindes
    • Ihre Ehefrau / Ihren Ehemann
        • Geburtsurkunde
        • alle Heiratsurkunden
        • den alten Staatsbürgerschaftsnachweis
        • Achtung! Bei Eheschließungen vor dem 1. Juli 1966 benötigen Frauen auch den Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehemannes.
    • eine andere Person
        • Vollmacht jener Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt wird
        • bei Staatsbürgerschaftsnachweisen für Minderjährige: Vollmacht des gesetzlichen Vertreters
 
  • Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung und beantragen einen Staatsbürgerschaftsnachweis für
    • sich selbst.
      • Sie sind ledig
        • Ihre Geburtsurkunde
        • den Nachweis über den Erwerb der Staatsbürgerschaft (Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft)
      • Sie sind verheiratet, geschieden oder verwitwet
        • Ihre Geburtsurkunde
        • alle Heiratsurkunden
        • den Nachweis über den Erwerb der Staatsbürgerschaft (Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft)
    • Ihr minderjähriges Kind
        • Geburtsurkunde des Kindes
        • Heiratsurkunde der Kindeseltern
        • den Nachweis über den Erwerb der Staatsbürgerschaft (Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft) durch das Kind
    • Ihre Ehefrau / Ihren Ehemann
        • Geburtsurkunde
        • alle Heiratsurkunden
        • den Nachweis über den Erwerb der Staatsbürgerschaft (Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft)
    • eine andere Person
        • Vollmacht jener Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis benötigt wird
        • bei Staatsbürgerschaftsnachweisen für Minderjährige: Vollmacht des gesetzlichen Vertreters
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