Für die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweis werden folgende Unterlagen benötigt:
- Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung und beantragen einen Staatsbürgerschaftsnachweis für
- sich selbst.
- Sie sind ledig und ehelich geboren
- Ihre Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
- Sie sind ledig und unehelich geboren
- Ihre Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
- Sie sind ledig und durch spätere Eheschließung Ihrer Eltern legitimiert
- Ihre Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
- Sie sind verheiratet, geschieden oder verwitwet
- Ihre Geburtsurkunde
- alle Heiratsurkunden
- Ihren alten Staatsbürgerschaftsnachweis
- Sie sind ledig und ehelich geboren
- Ihr Kind,
- das vor dem 1. September 1983 ehelich geboren ist
- Geburtsurkunde des Kindes
- Heiratsurkunde der Kindeseltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindesvaters
- das am bzw. nach dem 1. September 1983 ehelich geboren ist
- Geburtsurkunde des Kindes
- Heiratsurkunde der Kindeseltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteils
- unehelich geboren ist
- Geburtsurkunde des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Kindesmutter
- durch spätere Eheschließung der Eltern legitimiert ist
- Geburtsurkunde des Kindes
- Heiratsurkunde der Kindeseltern
- die Staatsbürgerschaftsnachweise der Kindeseltern, allenfalls früher ausgestellte Staatsbürgerschaftsnachweise des Kindes
- das vor dem 1. September 1983 ehelich geboren ist
- Ihre Ehefrau / Ihren Ehemann
- Geburtsurkunde
- alle Heiratsurkunden
- den alten Staatsbürgerschaftsnachweis
- Achtung! Bei Eheschließungen vor dem 1. Juli 1966 benötigen Frauen auch den Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehemannes.
- eine andere Person
- Vollmacht jener Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt wird
- bei Staatsbürgerschaftsnachweisen für Minderjährige: Vollmacht des gesetzlichen Vertreters
- sich selbst.
- Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung und beantragen einen Staatsbürgerschaftsnachweis für
- sich selbst.
- Sie sind ledig
- Ihre Geburtsurkunde
- den Nachweis über den Erwerb der Staatsbürgerschaft (Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft)
- Sie sind verheiratet, geschieden oder verwitwet
- Ihre Geburtsurkunde
- alle Heiratsurkunden
- den Nachweis über den Erwerb der Staatsbürgerschaft (Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft)
- Sie sind ledig
- Ihr minderjähriges Kind
- Geburtsurkunde des Kindes
- Heiratsurkunde der Kindeseltern
- den Nachweis über den Erwerb der Staatsbürgerschaft (Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft) durch das Kind
- Ihre Ehefrau / Ihren Ehemann
- Geburtsurkunde
- alle Heiratsurkunden
- den Nachweis über den Erwerb der Staatsbürgerschaft (Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft)
- eine andere Person
- Vollmacht jener Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis benötigt wird
- bei Staatsbürgerschaftsnachweisen für Minderjährige: Vollmacht des gesetzlichen Vertreters
- sich selbst.

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